Die Ausbringung von Gülle als Dünger auf Felder ist eine gängige landwirtschaftliche Praxis. Um die biologische Vielfalt der Wiesen zu erhalten und Boden und Grundwasser zu schützen, ist es jedoch wichtig, nur angemessene Mengen auszubringen. Zu hohe Konzentrationen sind schädlich für das Ökosystem und auch für den Menschen. Die Lagerung großer Haufen direkt auf dem Boden ist illegal. Vor allem in der Nähe von Wasserläufen oder sensiblen Gebieten (z. B. hoher Grundwasserspiegel) besteht die Gefahr, dass die Gülle das Wasser verschmutzt, Süßwassertiere tötet und dass Krankheitserreger und Schadstoffe das Wasser ungenießbar machen.

Das Gesetz besagt, dass nur Kleinbauern ihre Gülle auf ihren Feldern ausbringen dürfen, und zwar weit entfernt von Wasserläufen und in geringen Mengen. Außerdem ist es verboten, während der Wintersperre (in Nocrich/ Leschkirch z. B. zwischen dem 10. November und dem 20. März) Gülle auf den Feldern auszubringen, da dies das Risiko erhöht, dass die Gülle in die Wasserquellen gelangt.

Das folgende Beispiel zeigt die unsachgemäße Lagerung von Gülle: große Mengen Gülle aus einem großen landwirtschaftlichen Betrieb, die auf leeren Flächen, in der Nähe eines Wasserlaufs und während der Schonzeit gelagert wurden.

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